Welches Budget brauchen Sie zusätzlich zum Kaufpreis?
Der angegebene Immobilienpreis ist der Ausgangspunkt. Bei einem Neubau müssen Sie die IVA zusätzlich zum ausgeschriebenen Preis einplanen. Hinzu kommen weitere anfallende Steuern, Rechtsberatung, Kaufurkunde und Grundbucheintragung sowie die von Ihnen gewählte Finanzierung und zusätzliche Leistungen.
Teilen Sie uns vor der Immobilienauswahl mit, ob Sie eine Hypothek benötigen, wie viel Eigenkapital verfügbar ist und wann Sie darauf zugreifen können. So können wir Objekte auswählen, deren Preis und Zahlungsplan zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen.
Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz für jeden Immobilienkauf. Planen Sie Steuern, Anwalts-, Notar- und Grundbuchkosten anhand der Kostenpositionen in unserem Hauptratgeber zum Kauf. Der Betrag hängt von Lage, Neubau oder Bestand, Kaufpreis und steuerlichem Wert, möglichen ermäßigten Steuersätzen und den konkreten Angeboten ab. Die folgenden Rechenbeispiele dienen der Orientierung. Lassen Sie anschließend eine aufgeschlüsselte Schätzung für Ihre Wunschimmobilie erstellen.
Behalten Sie drei Beträge im Blick: den Kaufpreis; Steuern, Anwalts-, Notar- und Grundbuchkosten; sowie ein separates Budget für Einrichtung, Verbesserungen, Finanzierung und Einzug.
Dieser Ratgeber behandelt Wohnimmobilien an der Costa Blanca (Valencianische Gemeinschaft) und der Costa Cálida (Region Murcia). Der rechtliche Ablauf ist ähnlich, die regionalen Steuersätze unterscheiden sich jedoch. Verwenden Sie die Angaben für die Region, in der Ihre Immobilie liegt.
Terrasse mit Meerblick in Villajoyosa an der Costa Blanca (Visualisierung). Planen Sie Möbel und nicht im Kauf enthaltene Extras separat ein.
Steuern beim Kauf von Neubauten und Bestandsimmobilien
Costa Blanca
Neubau: 10% IVA + 1,4% AJD.
Bestand: allgemeiner ITP-Satz von 9%.
Costa Cálida
Neubau: 10% IVA + 1,5% AJD.
Bestand: allgemeiner ITP-Satz von 7,75%.
Eine Neubauimmobilie kaufen
Beim regulären Erstverkauf einer fertiggestellten Wohnimmobilie durch einen Bauträger fallen normalerweise 10% IVA, die spanische Mehrwertsteuer, an. Zusätzlich ist die Urkundensteuer AJD auf die Kaufurkunde einzuplanen. An der Costa Blanca beträgt der allgemeine valencianische AJD-Satz seit dem 1. Juni 2026 1,4%. An der Costa Cálida erhebt Murcia bei einem gewöhnlichen, IVA-pflichtigen Neubaukauf 1,5% AJD.
In der Valencianischen Gemeinschaft kann beim Erwerb eines Hauptwohnsitzes, der die Voraussetzungen erfüllt, ein ermäßigter AJD-Satz von 0,1% gelten. Murcia hat eigene Voraussetzungen für ermäßigte Sätze. Ihr Anwalt prüft die Berechtigung; der Kauf einer Ferienimmobilie berechtigt nicht automatisch zur Ermäßigung. Für bestimmte geförderte Wohnungen und andere Immobilienarten kann eine abweichende Mehrwertsteuerbehandlung gelten.
Quellen: Spanische Steuerbehörde: IVA oder ITP, valencianisches Steuerrecht, Artikel 14 und Steuerrecht von Murcia, Artikel 7.
Eine Bestandsimmobilie kaufen
Ein gewöhnlicher Weiterverkauf unterliegt in der Regel der Grunderwerbsteuer ITP. An der Costa Blanca beträgt der allgemeine valencianische Satz seit dem 1. Juni 2026 9%. In der Valencianischen Gemeinschaft gelten 11%, wenn der Immobilienwert 1 Million Euro übersteigt; dieser Satz gilt nicht lediglich für den übersteigenden Teil. An der Costa Cálida beträgt Murcias allgemeiner ITP-Satz seit dem 25. Juli 2025 7,75%. Beide Regionen bieten ermäßigte Sätze für Käufe, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Beim üblichen Bestandskauf fällt ITP anstelle der im Neubau-Beispiel verwendeten 10% IVA und der allgemeinen AJD auf die Kaufurkunde an. Ihr Anwalt bestätigt die steuerliche Behandlung der Transaktion. Siehe Artikel 13 des valencianischen Steuerrechts, Artikel 6 des Steuerrechts von Murcia und unseren Ratgeber zum Kauf einer Bestandsimmobilie.
Vor der Berechnung den steuerlichen Wert prüfen
Für die ITP ist der vereinbarte Kaufpreis nicht immer die Mindestbemessungsgrundlage. Besteht ein Kataster-Referenzwert, der valor de referencia, bildet dieser im Allgemeinen die Untergrenze; ein höherer erklärter Wert oder Kaufpreis hat Vorrang. Er ist vom Katasterwert für die Grundsteuer IBI zu unterscheiden. Die Referenzwertregeln können auch die AJD beeinflussen.
Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und einem maßgeblichen Referenzwert von 330.000 € würden an der Costa Blanca beim allgemeinen ITP-Satz von 9% beispielsweise 29.700 € Grunderwerbsteuer statt 27.000 € anfallen. Lassen Sie Ihren Anwalt den Referenzwert und den Umgang mit etwaigen Abweichungen prüfen, bevor Sie sich binden. Hier erläutert die valencianische Steuerbehörde die Regelung.
Anwalts-, Notar- und Grundbuchkosten
Unabhängige Rechtsberatung. Fordern Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Fälligkeiten und der Angabe an, ob IVA enthalten ist. Fragen Sie, ob Kaufprüfung, Verträge, Abschluss, Steuererklärungen und die Nachverfolgung der Grundbucheintragung enthalten sind und ob Hilfe bei NIE oder Vollmacht zusätzlich berechnet wird.
Kaufurkunde und Grundbuch. Lassen Sie die Kosten für Ihren konkreten Kauf schätzen. Sie hängen von der Transaktion ab; ein pauschaler Prozentsatz des Kaufpreises ergibt keinen genauen Rechnungsbetrag. Klären Sie, welche Kosten Sie laut Vereinbarung übernehmen.
Verwaltung und weitere Leistungen. Prüfen Sie, ob Gestoría, Übersetzungen oder Dokumentenservice im Anwaltshonorar enthalten sind. So vermeiden Sie, dieselbe Leistung doppelt einzuplanen.
Neubaukauf mit LA BELLA VITA: Wir bieten Bauträgerpreise ohne Maklerprovision für Käufer. Die Budgets in diesem Beitrag schlüsseln Kaufsteuern, unabhängige Anwaltsleistungen, Notar und Grundbuch auf. Eine Maklerprovision ist nicht enthalten.
Rechenbeispiele: eine Immobilie für 300.000 €
Die folgenden regionalen Vergleiche setzen einen regulären Wohnimmobilienkauf, die allgemeinen Steuersätze und eine Bemessungsgrundlage in Höhe des Kaufpreises von 300.000 € voraus. Der Neubaupreis versteht sich ohne IVA. Ermäßigte Steuersätze, Hypothekenkosten und optionale Extras sind nicht berücksichtigt.
Für alle vier Beispiele verwenden wir ein beispielhaftes Anwaltshonorar von 2.500 € zuzüglich 525 € IVA und einen Ansatz von 1.500 € für Kaufnotar und Grundbuch. Dies sind Rechenannahmen, keine Angebote oder festen Marktgebühren.
Costa Blanca · Valencianische Gemeinschaft
| Kostenposition | Neubau | Bestand |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 300.000 € | 300.000 € |
| IVA · 10% | 30.000 € | — |
| AJD · 1,4% | 4.200 € | — |
| ITP · 9% | — | 27.000 € |
| Anwaltshonorar inkl. IVA | 3.025 € | 3.025 € |
| Ansatz für Notar und Grundbuch | 1.500 € | 1.500 € |
| Steuern, Anwalt und Abschluss | 38.725 € | 31.525 € |
| Geschätzte Gesamtkosten | 338.725 € | 331.525 € |
Costa Cálida · Region Murcia
| Kostenposition | Neubau | Bestand |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 300.000 € | 300.000 € |
| IVA · 10% | 30.000 € | — |
| AJD · 1,5% | 4.500 € | — |
| ITP · 7,75% | — | 23.250 € |
| Anwaltshonorar inkl. IVA | 3.025 € | 3.025 € |
| Ansatz für Notar und Grundbuch | 1.500 € | 1.500 € |
| Steuern, Anwalt und Abschluss | 39.025 € | 27.775 € |
| Geschätzte Gesamtkosten | 339.025 € | 327.775 € |
An der Costa Blanca betragen die zusätzlichen Kosten in diesem Beispiel rund 12,9% beim Neubau und 10,5% beim Bestandskauf. An der Costa Cálida sind es etwa 13,0% beim Neubau und 9,3% beim Bestand. Der Steuerunterschied zwischen Neubau und Bestand beträgt im valencianischen Beispiel 7.200 € und im Beispiel für Murcia 11.250 €. Beim Vergleich zweier konkreter Immobilien spielen auch Zustand, enthaltene Ausstattung und notwendige Arbeiten eine Rolle.
Weitere Kaufpreisklassen
Costa Blanca · Valencianische Gemeinschaft
| Kaufpreis | Gesamt Neubau | Gesamt Bestand |
|---|---|---|
| 250.000 € | 283.025 € | 277.025 € |
| 300.000 € | 338.725 € | 331.525 € |
| 500.000 € | 561.525 € | 549.525 € |
Costa Cálida · Region Murcia
| Kaufpreis | Gesamt Neubau | Gesamt Bestand |
|---|---|---|
| 250.000 € | 283.275 € | 273.900 € |
| 300.000 € | 339.025 € | 327.775 € |
| 500.000 € | 562.025 € | 543.275 € |
Alle regionalen Summen verwenden denselben Ansatz von 4.525 € für Anwalt, Notar und Grundbuch, um ausschließlich den Einfluss der Steuersätze zu zeigen. Holen Sie aktuelle Angebote für Ihre Wunschimmobilie ein. Möbel, Finanzierung und die folgenden Zusatzpositionen sind in den Tabellen nicht enthalten.
Hypothekenkosten und Budget für den Einzug
Wenn Sie eine Hypothek benötigen
Informieren Sie Ihren Makler vor der Projektauswahl über Ihren Finanzierungsbedarf und Ihre verfügbaren Mittel. Ihr Gesamtbudget und das Geld, das Sie vor der Übergabe zahlen können, sind zwei unterschiedliche Grenzen.
Zahlungspläne für Neubauten unterscheiden sich je nach Bauträger und Projekt. Gehen Sie nicht davon aus, dass 30% des Kaufpreises vor der Übergabe ausreichen: Manche Bauträger verlangen mehr, zuzüglich IVA auf die Teilzahlungen. Bei LA BELLA VITA prüfen wir diese Bedingungen von Anfang an, um passende Projekte auszuwählen und unpassende auszuschließen.
Eine Hypothek lässt Kaufsteuern und Anwaltskosten nicht entfallen.
Trennen Sie die Kosten des Immobilienkaufs von denen des Darlehensabschlusses. Bei Hypotheken, die unter die aktuellen spanischen Immobilienkreditregeln fallen, trägt der Darlehensnehmer die Bewertung, von ihm angeforderte Kopien der Hypothekenurkunde und eine gegebenenfalls vereinbarte Abschlussgebühr. Die Bank übernimmt Notar-, Register-, Steuer- und Gestoría-Kosten der Hypothekenurkunde. Die Steuern und sonstigen anfallenden Kosten des Immobilienkaufs trägt weiterhin der Käufer. Die Banco de España erläutert diesen Unterschied.
Fragen Sie auch nach Kreditvermittlungsgebühren, Kontokosten und Versicherungen im Angebot. Berechnen Sie das benötigte Eigenkapital als gesamtes Kaufbudget abzüglich der bestätigten Darlehensauszahlung. Eine unverbindliche Finanzierungsquote ist keine endgültige Kreditzusage.
Innenraum einer mediterranen Villa in Benissa (Visualisierung). Klären Sie, welche Möbel und Elektrogeräte im Kauf enthalten sind.
Die Ausstattung und Vorbereitung des Hauses separat einplanen
- Möbel und Ausstattung: nicht enthaltene Möbelpakete, Elektrogeräte, Beleuchtung, Klimaanlage, Vorhänge und Gartenmöbel.
- Objektbezogene Arbeiten: optionale Bauträger-Upgrades, eine unabhängige technische Prüfung oder Reparaturen und Renovierungen bei Bestandsimmobilien.
- Dokumente und Überweisungen: Unterstützung bei NIE, Vollmacht, Übersetzungen sowie erforderliche Überweisungs- oder Wechselkursgebühren.
- Einzug: Reisen, Umzug, Versorgungsanschlüsse oder Vertragsumschreibungen und erste Versicherungen.
Klären Sie anhand der schriftlichen Baubeschreibung oder des vereinbarten Inventars, was enthalten ist, und kalkulieren Sie die übrigen Positionen. Halten Sie eine separate Rücklage für laufende Eigentümerkosten bereit, etwa Gemeinschaftskosten, IBI, Versorgung und Instandhaltung.
Wann müssen die Mittel verfügbar sein?
Vor der Reservierung: Besprechen Sie mit Ihrem Makler die objektbezogene Kostenaufstellung und den Zahlungsplan. Führen Sie bei Neubauten Kaufpreis und IVA getrennt auf, prüfen Sie den vor Übergabe fälligen Anteil und halten Sie alle Zahlungstermine fest. Klären Sie Leistungsumfang und Fälligkeit der Honorare.
Während des Kaufs: Reservierungsbetrag und Anzahlung sind normalerweise Teilzahlungen auf den vereinbarten Kaufpreis. Rechnen Sie sie innerhalb dieses Preises an, damit sie nicht doppelt erfasst werden. Weisen Sie bei Neubauten die jeweilige IVA neben den Zahlungen aus und dokumentieren Sie bereits gezahlte Beträge.
Beim Kaufabschluss und danach: Stellen Sie den restlichen Kaufpreis, verbleibende IVA und die Mittel für Steuern, Anwalt, Notar und Grundbuch bereit. Ihr Anwalt bestätigt Abgabefristen und Beträge. Fordern Sie Rechnungen und eine Abrechnung geleisteter Kostenvorschüsse an.
Sie kaufen vom Plan? Eine erst beim Kaufabschluss ausgezahlte Hypothek finanziert frühere Baufortschrittszahlungen üblicherweise nicht. Prüfen Sie, ob Ihr Eigenkapital jede Teilzahlung samt IVA zum vom Bauträger verlangten Termin deckt. Mehr zum Schutz dieser Zahlungen erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Neubaugarantien.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten
Sollte ich mit einem festen Prozentsatz rechnen?
Kein Prozentsatz gilt für jeden Kauf. Die Rechenbeispiele zeigen bestimmte regionale Neubau- und Bestandsfälle mit offengelegten Annahmen zu Preis, Steuern und Honoraren. Ihre Kosten hängen vom Objekt, der steuerlichen Behandlung und den tatsächlichen Angeboten ab. Vor einer verbindlichen Entscheidung ist Ihre aufgeschlüsselte Kostenschätzung maßgeblich.
Gelten bei bezugsfertigen Immobilien immer die Steuern für Bestandsobjekte?
Nein. „Bezugsfertig“ beschreibt die Verfügbarkeit, nicht die steuerliche Behandlung. Eine fertiggestellte Immobilie, die der Bauträger als Erstlieferung verkauft, kann weiterhin wie ein Neubau besteuert werden. Fragen Sie Ihren Makler nach den Kaufsteuern für das konkrete Objekt und berücksichtigen Sie diese im Budget.
Gelten diese Steuersätze in ganz Spanien?
Nein. ITP und AJD unterscheiden sich zwischen den autonomen Gemeinschaften. Dieser Beitrag nennt getrennte Werte für Costa-Blanca-Immobilien in der Valencianischen Gemeinschaft und Costa-Cálida-Immobilien in der Region Murcia. Die Lage des Objekts bestimmt die geltenden regionalen Sätze.
Können meine endgültigen Kosten niedriger sein?
Ja, beispielsweise wenn ein ermäßigter Steuersatz greift oder die Angebote für Anwalt, Notar und Grundbuch niedriger ausfallen als hier angenommen. Ein höherer steuerlicher Wert, zusätzliche Leistungen oder Besonderheiten des Objekts können die Gesamtkosten jedoch auch erhöhen.
Ihre Budget-Checkliste vor der Reservierung
- Teilen Sie Ihrem Makler von Anfang an mit, ob Sie eine Hypothek benötigen, wie viel Eigenkapital Sie haben und wann es verfügbar ist.
- Besprechen Sie Kaufpreis, anfallende Steuern und Kaufkosten mit Ihrem Makler. Bei Neubauten kommt IVA zum ausgeschriebenen Preis hinzu.
- Prüfen Sie bei Neubauten den Zahlungsplan des Bauträgers einschließlich der vor Übergabe fälligen Beträge und IVA. Setzen Sie nicht voraus, dass 30% genügen.
- Holen Sie schriftliche Anwaltsangebote mit IVA und Leistungsumfang sowie Schätzungen für Notar und Grundbuch ein.
- Listen Sie Möbel, Sonderausstattung, Reparaturen und sonstige Extras separat auf.
- Stimmen Sie das Gesamtbudget mit Ihren Ersparnissen, der bewilligten Finanzierung und den Zahlungsterminen ab.
Fordern Sie eine detaillierte Kostenaufstellung an. Bei LA BELLA VITA Real Estate können wir für Ihre Wunschimmobilie ein Budget mit einzelnen Positionen erstellen: Kaufpreis, anfallende Steuern, Anwalts- und Abschlusskosten sowie benötigte Extras. Schätzungen und noch ausstehende Angebote kennzeichnen wir klar.
Nennen Sie uns Ihr Gesamtbudget, verfügbare Mittel, Ihren Hypothekenbedarf, bevorzugte Gebiete und den Zeitplan. Damit wählen wir bei LA BELLA VITA passende Immobilien aus, vergleichen Zahlungsbedingungen von Bauträgern und erläutern die enthaltenen Leistungen. Projekte mit unpassenden Vorauszahlungen können wir bereits vor Besichtigungen ausschließen. Ihr Makler koordiniert Suche und Kauf; Ihr unabhängiger Anwalt prüft Vertrag sowie rechtliche und steuerliche Details, bevor Sie sich binden.
Quellen und Prüfdatum
Steuerangaben geprüft am 9. Oktober 2026.
- Spanische Steuerbehörde — Kauf neuer und gebrauchter Wohnimmobilien
- Valencianisches Gesetz 13/1997 — Artikel 13, ITP und Artikel 14, AJD
- Konsolidiertes Steuerrecht von Murcia — Artikel 6, ITP und Artikel 7, AJD
- Valencianische Steuerbehörde — Referenzwerte
- Banco de España — Kosten des Hypothekenabschlusses
Dieser Beitrag erläutert die Budgetplanung. Ihre unabhängigen Berater bestätigen die rechtliche und steuerliche Behandlung, die aktuellen Sätze und die endgültigen Kosten Ihres konkreten Kaufs.